1.
Teilnahme
Die Veranstaltungen stehen jedem Interessenten mit Lernbereitschaft
und -Fähigkeit offen. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung
darüber beim Veranstalter.
2. Anmeldungen
Anmeldungen richten Sie bitte mit genauer Anschrift und Berufsangabe
an den Veranstalter. Mit der Anmeldung erkennen Sie als Teilnehmer
diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich,
sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde oder
Sie eine entsprechende Rechnung erhalten haben.
3. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden
Abzug fällig. Gebührenschuldner ist der Vertragspartner,
unabhängig von Leistungen Dritter. Eine Aushändigung des
Zertifikates/bzw. einer Teilnahmebescheinigung kann erst mit Zahlung
der Teilnahmegebühr erfolgen. Die Lernmittel werden, soweit
nicht anders in den Seminarinformationen erwähnt, durch den
Vernastalter gestellt und sind in den Seminargebühren enthalten.
Abendseminare können an der Abendkasse bezahlt werden.
4. Durchführung der Veranstaltung, Terminverschiebung
Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
oder aus anderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungen
zu verschieben bzw. abzusagen. Der Teilnehmer wird kurzfristig benachrichtigt.
Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Seminarorte,
Termine, Programmablauf, Inhalt, Dozenten, Kursgebühren nach
freier Vereinbarung bei zu geringer Teilnehmerzahl und bei Irrtum
bleiben vorbehalten.
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5. Rücktritt und Kündigung
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher Form
erfolgen und ist nur bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn
kostenfrei möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der
begrenzten Teilnehmerzahlen danach, bis 14 Tage vor Seminarbeginn
50% der Seminargebühr fällig werden. Bei
einem später eingehenden Widerruf oder Nichterscheinen bzw.
vorzeitigem Abbruch wird das volle Seminarentgelt in Rechnung gestellt.
Entscheidend ist das Datum, an dem Ihre schriftliche Rücktrittsmeldung
beim Veranstalter eingeht. Aus Kulanz wird jedoch auch die Seminarteilnahme
von Ersatzpersonen akzeptiert.
6. Haftung
Bei einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte
Teilnehmergebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für den
Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Der Veranstalter
haftet für unmittelbare Schäden, die er zu vertreten hat,
unabhängig aus welchen Rechtsgründen die Schäden
herrühren mögen, nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden
sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz
des Veranstalters.
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