"Anmeldebedingungen"
1. Teilnahme

Die Veranstaltungen stehen jedem Interessenten mit Lernbereitschaft und -Fähigkeit offen. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung darüber beim Veranstalter.

2. Anmeldungen

Anmeldungen richten Sie bitte mit genauer Anschrift und Berufsangabe an den Veranstalter. Mit der Anmeldung erkennen Sie als Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurde oder Sie eine entsprechende Rechnung erhalten haben.

3. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Gebührenschuldner ist der Vertragspartner, unabhängig von Leistungen Dritter. Eine Aushändigung des Zertifikates/bzw. einer Teilnahmebescheinigung kann erst mit Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgen. Die Lernmittel werden, soweit nicht anders in den Seminarinformationen erwähnt, durch den Vernastalter gestellt und sind in den Seminargebühren enthalten. Abendseminare können an der Abendkasse bezahlt werden.

4. Durchführung der Veranstaltung, Terminverschiebung

Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungen zu verschieben bzw. abzusagen. Der Teilnehmer wird kurzfristig benachrichtigt. Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Seminarorte, Termine, Programmablauf, Inhalt, Dozenten, Kursgebühren nach freier Vereinbarung bei zu geringer Teilnehmerzahl und bei Irrtum bleiben vorbehalten.

5. Rücktritt und Kündigung

Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen und ist nur bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen danach, bis 14 Tage vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr fällig werden. Bei einem später eingehenden Widerruf oder Nichterscheinen bzw. vorzeitigem Abbruch wird das volle Seminarentgelt in Rechnung gestellt. Entscheidend ist das Datum, an dem Ihre schriftliche Rücktrittsmeldung beim Veranstalter eingeht. Aus Kulanz wird jedoch auch die Seminarteilnahme von Ersatzpersonen akzeptiert.

6. Haftung

Bei einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Der Veranstalter haftet für unmittelbare Schäden, die er zu vertreten hat, unabhängig aus welchen Rechtsgründen die Schäden herrühren mögen, nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Veranstalters.